Inklusionspauschale wird vorerst nicht gekürzt
Die Landesregierung hatte angekündigt, für das Jahr 2024 die Inklusionspauschale von 50 Millionen Euro zu streichen. Lediglich 10 Millionen Euro für den inklusionsbedingten Belastungsausgleich sind veranschlagt gewesen.
Der Städtetag NRW vertritt die Auffassung, dass der im Haushaltsjahr 2023 vorgesehene Betrag von insgesamt 60 Millionen Euro für beide Teile weiterhin erforderlich ist. Der Verband hatte dies entsprechend deutlich kritisiert, weil mit einer solch drastischen Kürzung das gesamte System ins Wanken geraten wäre. Notwendige Schulassistenzen für den gemeinsamen Unterricht könnten nicht mehr finanziert werden.
Es ist gut, dass sich nun auch die regierungstragenden Fraktionen diese Einschätzung zu eigen machen und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens den Städten weiterhin die bisherige Finanzierung für die Inklusionspauschale zur Verfügung stellen wollen.
Die Städte erwarten, dass die Inklusionspauschale im kommenden Haushalt bedarfsdeckend ausgestaltet wird und die gestiegenen Kosten für Assistenzkräfte im gemeinsamen Unterricht abdecken.
Zur Kritik des Städtetages NRW an der zunächst im Haushaltsentwurf 2024 geplanten Kürzung der Inklusionsmittel s. Pressestatement gegenüber der Westdeuschen Zeitung vom 08.09.2023