Recht und Verwaltung
Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes und die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen garantieren das Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gemeindeordnung als Landesgesetz organisiert die Zuständigkeiten, Befugnisse und Rechte der Gemeinden und ihrer Organe. Die Städte und Gemeinden erfüllen auf dieser Basis viele Aufgaben. Ihre Hauptaufgabe ist es, das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe zu fördern.