Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise
Seit Jahren hat sich der Deutsche Städtetag auf Bundesebene dafür verwendet, das Bepreisen des Bewohnerparkens stärker in das Ermessen der Städte zu stellen und preislich den realen Bedingungen vor Ort anpassen zu können. Der Bundesgesetzgeber hat dafür im Juni 2020 das Straßengesetz geändert. Dadurch sind die Länder ermächtigt worden, mit einer Verordnung hierzu Regelungen zu treffen oder diese auf die Kommunen zu übertragen.
Das Land NRW hat nun die Kommunen ermächtigt, eigenständig Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen. Es liegt damit künftig in den Händen der Kommunen, den Wert des Bewohnerparkens in den jeweiligen Bewohnerparkzonen zu bestimmen. Dieser Wert kann deutlich über die Verwaltungsgebühr hinausgehen. Dabei sollen die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert und der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden.
Die Handreichung des Zukunftsnetzes Mobilität NRW hilft bei der Festlegung einer angemessenen Gebührenhöhe. Die Handreichung wurde gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) erarbeitet.