Vorstand
19.03.2025

Sicherheit von Großveranstaltungen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Großveranstaltungen, wie Stadtfeste, Karneval, Kirmes, Weihnachtsmärkte, Konzerte oder große Sportwettkämpfe sind touristische Attraktionen, kulturell bedeutsam und prägend für das Image und die Vermarktung einer Stadt. Sie stellen für die Städte und Regionen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar und können Katalysatoren für die Stadtentwicklung sein. Der Vorstand unterstreicht die zentrale Bedeutung von Veranstaltungen als Orte von Miteinander, Begegnung und Kommunikation. Er betont, dass Feste und Veranstaltungen in den Städten weiter möglich bleiben müssen.
     
  2. Der Vorstand stellt dabei klar, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Anschlägen im öffentlichen Raum ein zentrales Anliegen der Städte ist. Die Menschen sollen sich auf Veranstaltungen in den Städten wohl und sicher fühlen. Zugleich gibt der Vorstand zu bedenken, dass es keine absolute Sicherheit und keinen hundertprozentigen Schutz vor Terrorgefahren geben kann.
     
  3. Der Vorstand bekräftigt seinen Beschluss vom 13. September 2017, dass Maßnahmen zur Terrorabwehr nicht allein von den Kommunen zu finanzieren sind. Er spricht sich dafür aus, die Frage der Kostentragungspflicht gutachterlich prüfen zu lassen. Die Kosten für das Gutachten sollten solidarisch nach festzulegendem Einwohnerschlüssel auf alle Mitgliedsstädte verteilt werden.