Vorstand
19.03.2025

Reform der Schulträgerfinanzierung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass das Land NRW mit der Vergabe eines juristischen Gutachtens erste Schritte eingeleitet hat, um die im Koalitionsvertrag der Landesregierung zugesagte Reform der Schulträgerfinanzierung weiter zu verfolgen. Er unterstreicht, dass dieser Reformprozess eine hohe Dringlichkeit hat, da sich die Aufgaben der Schulträger substanziell verändert haben.
     
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, den Zeitplan für das geplante Verfahren deutlich zu straffen. Die bildungsökonomische Untersuchung muss unmittelbar vorbereitet und eingeleitet werden, damit der Gesamtprozess in dieser Legislaturperiode noch Ergebnisse bewirken kann. Mindestens müssen die Aufgabenfelder "Digitalisierung" und "Ganztag" aufgrund ihrer hohen Veränderungsdynamik vorgezogen bildungsökonomisch betrachtet werden.