Handreichung
31.01.2020

Umgang mit NS-Raubgut und zur Provenienzforschung

Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände haben eine "Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" veröffentlicht.

Die Washingtoner Erklärung von 1998 hat das Fundament für eine systematische Provenienzforschung zur Auffindung von vor allem jüdischen Bürgerinnen und Bürgern geraubten Kulturgütern gelegt. Sie legt programmatisch fest, dass Sammlungen und Bestände auf das Vorhandensein von NS-Raubgut hin geprüft, identifizierte Objekte an die Opfer oder deren Erbinnen und Erben zurückgegeben oder zusammen mit ihnen nach anderen möglichst einvernehmlichen Lösungen gesucht werden soll.

Im Anschluss an die Washingtoner Erklärung haben Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände eine "Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" veröffentlicht. In der Erklärung bekennen sich alle staatlichen Ebenen zu ihrer Verantwortung für die Umsetzung von "gerechten und fairen Lösungen" bei der Behandlung von in der Zeit des Nationalsozialismus entzogenem jüdischem Kulturgut. Die Erklärung ist nach wie vor aktuell.

Neufassung der Handreichung zur Gemeinsamen Erklärung

Ergänzend zur Gemeinsamen Erklärung wurde eine Handreichung mit konkreten Hinweisen zur praktischen Umsetzung erarbeitet. Sie wurde letztmalig im Jahr 2007 aktualisiert. Vor dem Hintergrund der seitdem eingetretenen Entwicklung, insbesondere der Errichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) und aufgrund von wachsendem Druck aus den Reihen von jüdischen Organisationen ist nunmehr eine erneute Überarbeitung und Aktualisierung erfolgt. Ziel war es, die Handreichung stärker auf ihre politischen Aussagen zu fokussieren. Inzwischen sind in kulturgutbewahrenden Einrichtungen oftmals Personen tätig, die die von der Washingtoner Konferenz angestoßene Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte nicht selbst miterlebt und mitverfolgt haben. Ihnen den politischen Appell der Handreichung nochmals verstärkt nahe zu bringen, war ein wichtiges Anliegen der Überarbeitung.

Die Handreichung ist im 11. Kulturpolitischen Spitzengespräch zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden am 16.10.2019 gebilligt worden. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sein Bekenntnis zur Aufklärung, Rückgabe oder Entschädigung von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen entsprechend der Washingtoner Erklärung von 1998 erneuert und Bund und Länder aufgefordert, die Aufklärungsarbeit in kommunalen Museen, Bibliotheken und Archiven weiter zu unterstützen.

Leitfaden Provenienzforschung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen "Leitfaden Provenienzforschung zur Identifizierung von Kulturgut, das während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurde" veröffentlicht. Der Leitfaden ist als elektronisches Dokument abrufbar über www.kulturgutverluste.de/Leitfaden.

Der Band soll als praxisorientierter "Werkzeugkasten" für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Museen, Bibliotheken und Archiven, für den Kunst- und Antiquariatshandel und auch für private Sammlungen dienen. Er erläutert den Hintergrund sowie Verfahren und Methoden der Provenienzforschung, stellt Forschungsergebnisse vor und gibt einen Überblick über "gerechte und faire Lösungen" nach den Washingtoner Prinzipien. Schließlich wird über Institutionen und Netzwerke informiert.