Vierter Staatenbericht veröffentlicht
11.07.2024

Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt

Deutschland hat seinen Vierten Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt veröffentlicht.

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten der 2005er UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt mit einem Staatenbericht über aktuelle, innovative und wirkungsvolle kultur- und medienpolitische Maßnahmen, die sie im In- und Ausland zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchführen. Deutschland hat unter Beteiligung vieler Institutionen, unter anderem auch des Deutschen Städtetages, nunmehr seinen Vierten Staatenbericht erstellt. Der Bericht wird in diesem Sommer bei der UNESCO eingereicht. Er wird veröffentlicht vom Auswärtigen Amt (Federführung) in enger Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kulturministerkonferenz unter dem Dach der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen UNESCO-Kommission in ihrer Rolle als nationale Kontaktstelle des Übereinkommens.

Der Bericht dokumentiert die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland und stellt Maßnahmen und Programme sowie deren Wirkungen und Ergebnisse vor. Der Bericht kann hier abgerufen werden: Staatenbericht

Auf Initiative des Deutschen Städtetages haben die Beispiele aus Hannover und Moers Eingang in den Staatenbericht gefunden. Wir bedanken uns für die Übermittlung der Vorschläge.


Bearbeitet von: Christina Stausberg
christina.stausberg@staedtetag.de
Aktenzeichen: 41.15.02 D; Dokumenten-Nr. W 3078