Wohnraumförderung
04.03.2024

Land fasst Förderrichtlinien und Förderprogramme zusammen

Neue Richtlinie "Fördern, was Wohnungen schafft" des Landes NRW für den Zeitraum 2024 bis 2027 veröffentlicht

Die NRW-Landesregierung stellt für die öffentliche Wohnraumförderung 1,7 Milliarden Euro Fördersumme bereit. Es fasst außerdem die öffentliche Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau, Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder Studierende und die Modernisierungsförderung in einer Richtlinie zusammen. Zudem will das Land die Konditionen der Wohnraumförderung so anpassen, dass mehr dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird der gleichzeitig bezahlbar, energieeffizient und qualitätsvoll ist. Damit reagiert das Land auf die durch hohe Baukosten und hohe Zinsen aktuell schwierigen Rahmenbedingungen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Die neue Förderung berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und 7,85 Euro für die Einkommensgruppe A vor. Damit würden die Bewilligungsmieten weniger stark ansteigen, als noch im Eckpunkte-Entwurf Anfang des Jahres angedacht. Gegen diesen starken Anstieg im Erstentwurf hatte der Städtetag NRW Bedenken geäußert und argumentiert, dass eine zu starke Erhöhung weder wohnungswirtschaftlich notwendig noch im Sinne einer sozialen Wohnraumförderung zielführend sei.