Grundsteuer
24.10.2024

Große Rechtsunsicherheiten für Kommunen

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Rheinischen Post

"Über die konkreten Hebesätze entscheiden die Städte vor Ort. Darüber werden die Stadträte in den kommenden Wochen und Monaten beschließen.

Das Land hat die aus seiner Sicht nach der Reform aufkommensneutralen Hebesätze inzwischen veröffentlicht und aktualisiert. Allerdings beruhen die Berechnungen des Landes teilweise auf Schätzungen oder bereits angefochtenen Bewertungen. Das sind also vorläufige Werte. Auf die Hebesatzempfehlungen können sich die Städte deshalb nicht zu 100 Prozent verlassen.

Ein Problem bei der neuen Grundsteuer ist in NRW aber nach wie vor nicht gelöst: Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke.

Das wird letztlich auch viele Mieterinnen und Mieter treffen. Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätte das Land verhindern können, indem es die so genannten Messzahlen für Geschäftsgrundstücke anpasst. Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan, in diesen Bundesländern ist das Problem gelöst. Die NRW-Landesregierung hat stattdessen für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke anzuwenden." Ein vom Städtetag NRW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat aber gezeigt:

"Dieses Modell der NRW-Landesregierung ist für die Städte hochriskant. Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten in NRW bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem NRW-Landesmodell folgen."

Zum Artikel der Rheinischen Post mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.rp-online.de