Grundsteuererklärungen fristgerecht bis 31. Oktober abgeben
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmen für Städte und Gemeinden. Wer ein Grundstück besitzt, profitiert von der Infrastruktur in seiner Stadt. Er trägt gleichzeitig mit der Grundsteuer dazu bei, die Lebensqualität in seiner Stadt zu finanzieren: Schulen und Kitas, Parks und Bibliotheken, Busse, Bahnen, Straßen und Radwege.
Die Finanzämter brauchen nun die Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Diese sind aufgerufen, bis zum 31. Oktober 2022 Grundsteuererklärungen beziehungsweise Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.
Der Städtetag NRW appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Erklärungen fristgerecht einzureichen, damit die Grundsteuerreform umgesetzt werden kann. Zugleich bittet der Verband Städte und Gemeinden, die Grundsteuererklärung bei den Bürgerinnen und Bürger in den verbleibenden Wochen vor Ablauf der Abgabefrist verstärkt zu bewerben.
Warum ist die Grundsteuerreform so wichtig?
Die bisherige Grundsteuer ist ungerecht. Sie wird auf der Basis von Werten der Jahre 1935 oder 1964 berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Grundsteuer deshalb verworfen. Die notwendige Reform der Grundsteuer wird jetzt umgesetzt. Dazu wird eine Art Inventur durchgeführt. Alle Grundstücke werden neu bewertet. So wird die neue Grundsteuer gerechter. Die Finanzämter brauchen nun die Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken.
Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen immerhin rund 13,5 Milliarden Euro. Damit ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. In Zukunft werden einige Grundstücksbesitzer mehr und andere weniger zahlen als bisher. Aber: Insgesamt wird es gerechter – das ist den Städten wichtig. Und die Städte wollen insgesamt durch die Reform das Aufkommen durch die Grundsteuer nicht erhöhen. Bis die Reform in der Praxis greift, gibt es noch einiges zu tun. 2025 gilt dann die neue Steuer.
In elf Bundesländern sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, den Finanzämtern Angaben zu ihren Grundstücken zu machen. Die fünf weiteren Bundesländer haben eigene Gesetze für die Grundsteuer verabschiedet und weichen vom Bundesmodell der Grundsteuerreform ab.
Weitere Informationen
Erklärvideo zur #Grundsteuerreform
Das Video wurde von den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und Städte- und Gemeindebund produziert.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer zudem auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzämter unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.
Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.
Auch Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.