Verfassungsrechtliche Grundlagen der Finanzierung der Kommunen
Die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen – der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW – haben ein juristisches Gutachten zur Frage der Mindestfinanzausstattung für die Kommunen veröffentlicht. Anlass sind die Beratungen der Verfassungskommission des Landtags-Nordrhein-Westfalen unter anderem zur Stellung der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen der Landesverfassung und zur Umsetzung der Schuldenbremse in nordrhein-westfälisches Landesrecht.
Das Gutachten von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange von der Universität Gießen, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen a.D, beschreibt umfassend die Vorgaben des Grundgesetzes für die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Kreise und entwickelt daraus Änderungsvorschläge für die Landesverfassung NRW.
Professor Lange kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Kommunen aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Bundesland, zu dem sie gehören, einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung haben und dass dieser Anspruch nicht durch den Hinweis, dass die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden kann.
Das Gutachten enthält die Empfehlung, die grundgesetzliche Garantie der Kommunen auf eine finanzielle Mindestausstattung auch ausdrücklich in der Landesverfassung NRW zu verankern.