Verfassungsbeweschwerde GFG 2022
09.05.2023

Differenzierung der fiktiven Hebesätze: Gutachten

Expertise von Prof. Dr. Thiess Büttner im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 wurde Prof. Dr. Thies Büttner (FAU Erlangen-Nürnberg) mit einer finanzwissenschaftlichen Überprüfung der Differenzierung der fiktiven Hebesätze beauftragt.

Das Gutachten zeigt, dass die im GFG 2022 vorgenommene Unterscheidung bei der Steuerkraftermittlung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden keineswegs zu einer realitätsgerechteren Abbildung der kommunalen Einnahmekraft führt. Zudem lässt sich der dabei unterstellte Zusammenhang von Rechtsstellung und Höhe der Hebesätze finanzwissenschaftlich nicht robust nachweisen.

Stattdessen zeigt sich, dass Gemeinden, die besonderen Konsolidierungspflichten unterliegen, regelmäßig höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer und insbesondere bei der Grundsteuer B aufweisen. Den gemessenen Hebesatzunterschieden zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden liegen vor allem Unterschiede im Konsolidierungsbedarf zugrunde.

Diese Ergebnisse unterstützen die bislang vom Städtetag NRW vorgetragene Argumente und dienen als Anknüpfungspunkte und Hinterlegung der Klageschrift. Das Verfahren wird beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen VerfGH 115/22 geführt.