Kooperation Land, Bezirksregierungen, Kommunen
22.02.2023

Gemeinsamer Ausbau von Windenergie in NRW

Kooperationsvereinbarung zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen bei Windenergieanlagen
  • Gruppenfoto der Unterzeichnenden der "Regional-Initiative Wind". Für den Städtetag NRW mit dabei: Sibylle Keupen, Mitglied des Vorstandes des kommunalen Spitzenverbandes und Oberbürgermeisterin aus Aaachen

    Gruppenfoto der Unterzeichnenden der Kooperationsvereinbarung. Für den Städtetag NRW mit dabei: Sibylle Keupen, Mitglied des Vorstandes des kommunalen Spitzenverbandes und Oberbürgermeisterin aus Aaachen

Bezirksregierungen, Kommunen und Land unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen bei Windenergieanlagen

Die Kommunen, die Bezirksregierungen und die Landesregierung werden künftig enger beim Ausbau der Windenenergie in Nordrhein-Westfalen zusammenarbeiten. Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände und der fünf Bezirksregierungen haben dazu am Dienstag, 21. Februar 2023, in Düsseldorf mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) eine Absichtserklärung ("Letter of Intent") zu Regional-Initiativen "Wind" unterzeichnet.

1000 neue Windenergieanlagen bis 2027

Darin vereinbaren die Kooperationspartner, mindestens 1000 neue Windenergieanlagen in NRW bis 2027 zu realisieren. Die Voraussetzung für die Ausbauinitiative ist eine Beschleunigung und Standardisierung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. In den vergangenen Monaten haben das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), die Bezirksregierungen und die kommunalen Spitzenverbände verschiedene Modelle diskutiert, um die Optimierung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu erreichen.

In der Absichtserklärung bekennen sich die Partner zu dem Ziel, zügige, sachgerechte und rechtssichere Genehmigungsverfahren und Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz innerhalb der bestehenden Zuständigkeiten zu erreichen.

  • Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Bezirksregierungen und Kommunen vor der Unterzeichnung der "Regional-Initiative Wind". Für den Städtetag NRW mit dabei: Sibylle Keupen, Mitglied des Vorstandes des kommunalen Spitzenverbandes und Oberbürgermeisterin aus Aaachen

Es besteht  Einigkeit, dass dies eine bestmögliche Kooperation sämtlicher Verwaltungsebenen erfordert. Im Ergebnis sollen aufwendige organisatorische Umstrukturierungen und personelle Versetzungen dabei vermieden werden und Erfahrungswissen erhalten bleiben.

Das Modell, das der Absichtserklärung zugrunde liegt, sieht vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise/ kreisfreien Städte zu diesem Zweck zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten ("Regional-Initiative Wind"). Die Bezirksregierungen beraten die Kreise und kreisfreien Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu werden die Bezirksregierungen mit zusätzlichem Personal ausgestattet.

  • Sibylle Keupen, Mitglied des Vorstandes des Städtetages NRW und Oberbürgermeisterin aus Aachen, unterzeichnet die "Regional-Initiative Wind" im Namen des Städtetages.

    Sibylle Keupen, Mitglied des Vorstandes des Städtetages NRW und Oberbürgermeisterin aus Aachen, unterzeichnet die Absichtserklärung im Namen des Städtetages.

Oberstes Ziel ist die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit soll auch die Etablierung eines aktiven Verfahrensmanagements für die zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Berücksichtigung finden. Auch eine Unterstützung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Landesgesellschaft "Energie4Climate" ist vorgesehen.

Mit dem Umweltministerium wird zudem ein regelmäßiger landesweiter Austausch mit den Kommunen und den Bezirksregierungen vereinbart. Hierbei besteht die Möglichkeit regulatorische Verbesserungsmöglichkeiten oder Verbesserungen für den Vollzug, etwa über "Best-Practice"-Beispiele, herauszuarbeiten.