Landeshaushalt 2023
Im Zuge der Sachverständigenanhörung zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 am 17. November 2022 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame, fachübergreifende Stellungnahme gegenüber dem Haushaltsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen abgegeben (s. Download). Die Stellungnahme orientiert sich an der Struktur des Haushaltsplans und bewertet wesentliche, die Kommunen betreffende Budgetpositionen.
Es wird betont, dass die Kommunen derzeit unter unsicheren Rahmenbedingungen ihre Haushalte planen und bewirtschaften: Kriegsbedingt steigende Preise, vor allem im Energie- und Baubereich, sowie die Auswirkungen einer galoppierenden Inflation, auch mit Blick auf die Notwendigkeit steigender Löhne und Gehälter, setzen die öffentlichen Haushalte auch und gerade auf kommunaler Ebene massiv unter Druck.
Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu begrüßen, dass die Zuweisungen an die Kommunen im Landeshaushalt mit der insgesamt (noch) deutlich positiven Entwicklung Schritt halten. Für die Bewältigung wichtiger Aufgaben im Land und die Umsetzung vieler landespolitischer Ziele ist das Land auf starke Kommunen angewiesen. Angesichts der sich derzeit überlagernden Krisenlagen bedarf es dringend einer Stärkung ihrer finanziellen Resilienz.
Die Stellungnahme betont weiter, dass angesichts der erfolgten Zinswende umso deutlicher wird, dass eine Lösung für die kommunalen Altschulden jetzt umgesetzt werden muss. Vertieft wird diese Forderung durch eine aktualisierte und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasste Neufassung der ursprünglich 2018 formulierten gemeinsamen Eckpunkte für eine Altschuldenlösung.
Die Stellungnahme geht unter anderem im Einzelnen auf die bestehenden Strukturen der Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen im Schulbereich, auf die enttäuschende Entwicklung bei der Kulturförderung sowie auf den Erhöhungsbedarf bei den Investitionsmitteln für Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ein.
Zudem wird die Erwartung ausgedrückt, dass die Bundesmittel für die Aufnahme und Versorgung von geflüchteten Menschen weitergeleitet werden und dass sich das Land neben dem wichtigen Ausbau der Landesaufnahmekapazitäten auch mit eigenen finanziellen Mitteln stärker einbringen wird. Als Mindestmaß für die zusätzlichen Landesmittel sind die im Landeshaushalt vorgesehenen Einsparungen bei der FlüAG-Pauschale in Höhe von rund 280 Millionen Euro anzusehen.