Stellungnahme
04.06.2021

Gesetzentwurf zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 10. Mai 2021

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westafalen zum Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 17/12976) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 10. Mai 2021

Im Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2013 (Klimaschutzgesetz NRW) wurden die Klimaschutzziele für NRW rechtlich festgelegt und eine Regelung für die Erarbeitung eines Klimaschutzplans geschaffen.

Dieser Plan ist die Grundlage für klimaschützende Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren wurde er im Jahre 2015 von der Landesregierung beschlossen. Er enthält 154 Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes beitragen sollen (www.klimaschutz.nrw.de).

Am 21.12.2020 hat das Landeskabinett eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser Neufassung des Klimaschutzgesetzes werden die Klimaschutzziele für Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum alten Klimaschutzgesetz deutlich verschärft. Nunmehr sollen bis zum Jahre 2030 die Treibhausgasemissionen in NRW um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 gemindert werden. Bis zum Jahr 2050 verpflichtet sich die Landesregierung nunmehr treibhausgasneutral zu wirtschaften.

Bewertung des Gesetzentwurfs

Der Städtetag NRW begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung grundsätzlich. Die Verschärfung der Klimaschutzziele (2050 Treibausgasneutralität und 2030 Treibhausgasminderungsziel von – 55 Prozent im Verhältnis zum Jahr 1990) wird ebenfalls unterstützt. Damit werden sowohl die Pariser Klimaschutzziele des Übereinkommens aus dem Jahre 2015 sowie die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2019 und die Ziele der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen "Green Deal" auch für NRW umgesetzt.

Angesichts der großen Herausforderungen und Gefahren des Treibhauseffekts und des damit verbundenen Klimawandels ist die Übernahme dieser Ziele angemessen und richtig.

Leider fehlen im Gesetzentwurf Aussagen zur Fortschreibung des bereits bestehenden Klimaschutzplans aus dem Jahre 2015. Deshalb haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme (siehe Download) angemahnt, im Rahmen des Klimaaudits den bestehenden Klimaschutzplan zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

Der Vorstand des Städtetages NRW hat in seiner 334. Sitzung am 10. Februar 2021 den Gesetzentwurf beraten.

Zum Vorstandsbeschluss des Städtetages NRW zum Gesetzentwurf Klimaschutz