Stellungnahme
04.06.2021

Entwurf Klimaanpassungsgesetz Stellungnahme

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen anlässlich der Landtags-Anhörung zu dem Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes NRW

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westafalen anlässlich der Landtags-Anhörung zu dem Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes NRW; (KLAnG) - LT-Drucksache 17/12977

Im Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2013 (Klimaschutzgesetz NRW) wurden die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in einem Gesetz behandelt. Im Klimaschutzplan des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2015 sind neben 155 Maßnahmen zum Klimaschutz auch 66 Maßnahmen zur Klimaanpassung enthalten (www.klimaschutz.nrw.de).

Am 21.12.2020 hat das Landeskabinett beschlossen, ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz für Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Damit soll verdeutlicht werden, dass das Land NRW der Anpassung an den Klimawandel einen größeren Stellenwert einräumt.

Der Gesetzentwurf enthält die Klimaanpassungsziele des Landes. Demnach dient die Anpassung an den Klimawandel insbesondere der Gefahrenvorsorge, der Gesundheit der Bevölkerung, der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Förderung einer nachhaltigen wettbewerbsfähigen Wirtschaft).

Bewertung des Gesetzentwurfs

Der Klimawandel führt zu Veränderungen, die die Städte in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen stellen werden. Risiken für die Bevölkerung, die kommunale Infrastruktur, Stadtgrün oder Ernteausfälle werden durch starke Niederschläge, Dürreperioden und Stürme weiter steigen. Ziel der kommunalen Bemühungen muss es deshalb auch sein, die Folgen der Klimaänderungen zu minimieren.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung kann hierzu einen Beitrag leisten. Zu begrüßen ist insbesondere, dass sich die Landesregierung eine Vorbildfunktion bei der Umsetzung der Anpassungsziele zuschreibt und ihre Verbindlichkeit erklärt. Die vorgesehene Klimaanpassungsstrategie des Landes ist ebenfalls zu begrüßen. Allerdings ist es dringend erforderlich, die bisher im Rahmen des Klimaschutzplans vorgesehenen 66 Maßnahmen zur Klimaanpassung zuvor umzusetzen.

Weiterhin wird begrüßt, dass die Landesregierung Maßnahmen zur Unterstützung und Beratung von Städten bei der Einführung von Prozessen und Qualitätsmanagement Verfahren im Bereich Klimaanpassung unterstützen will. Diese Unterstützung ist allein jedoch nicht ausreichend. Vielmehr fehlt in dem Entwurf des Gesetzes eine Regelung zur Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Der notwendige Umbau zur "klimawandelgerechten" Stadt bedarf in den nächsten Jahren großer Investitionen. Deshalb ist es wichtig, ein umfangreiches und langfristig angelegtes Finanzierungsprogramm für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen durch das Land auf den Weg zu bringen. Ein solches Programm würde auch die örtliche Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze sichern und zugleich steigende Steuereinnahmen und Vermeidung von Kosten durch die Beseitigung von Schäden durch Klimawandelereignisse sich praktisch selbst finanzieren. Die bisher vorhandenen Förderprogramme des Landes reichen hierfür bei weitem nicht aus, wie die kommunalen Spitzenverbände NRW in einer Stellungnahme ausführen (siehe Download).

Der Vorstand des Städtetages NRW hat in seiner 334. Sitzung am 10. Februar 2021 den Gesetzentwurf beraten.

Zum Vorstandsbeschluss des Städtetages NRW zum Gesetzentwurf Klimaanpassung