Hinweise
24.04.2020

Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr – Infektionsschutz nicht gefährden

Vom Land, den kommunalen Spitzenverbände NRW und den Branchenverbänden Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO)

Das Land, die kommunalen Spitzenverbände NRW und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet.

Durch die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag (23. April 2020) in Nordrhein-Westfalen werden Schülerinnen und Schüler wieder mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Die erarbeiteten Hinweise und Verhaltensregeln sollen allen Beteiligten als Orientierungshilfe insbesondere für das Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei den Fahrten zur Schule dienen. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Schülerinnen und Schüler werden im Vorfeld insbesondere über Social Media informiert.
 
Eine der dringenden Empfehlungen ist das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken, sogenannte Mund-Nasen-Masken. Die ab Montag (27. April) in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, gilt ab diesem Zeitpunkt auch für den gesamten Schülerverkehr. Darauf haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland heute verständigt.

Zur schrittweisen Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag wird beim Einsteigen in Bus oder Straßenbahn darum gebeten, ausreichend Abstand zu halten, damit es nicht zu Gedränge kommt.
 
Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appellieren das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände, die Hygieneregeln auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wie das Husten und Niesen in die Ellenbeuge, einzuhalten.
 
Schülerinnen und Schüler sollten überlegen, ob sie die Schule auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen können, wenn für den Weg zur Schule nicht zwingend der ÖPNV oder der Schülerspezialverkehr genutzt werden muss.
 
Die Verkehrsunternehmen werden dazu aufgerufen, Hygienemaßnahmen in den Bussen zu verstärken und die Infektionsgefahr auch für Busfahrerinnen und Busfahrer so gering wie möglich zu halten.

Eine Liste mit allen Hinweisen und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV und Schülerspezialverkehr finden Sie hier.

Zu allen Regeln wurden Plakate, Banner, Handzettel und andere Kommunikationsformate entwickelt.