Gutachten
11.10.2019

"Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen"

Veröffentlichung des Gutachtens zur Reformierung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen, in Auftrag gegeben durch Gesundheitsminister Laumann

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte schon mit Aufnahme seiner Funktion im September 2017 die Reform der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen als eines seiner zentralen gesundheitspolitischen Themen angekündigt. Ziel des Landes ist es, die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen bedarfs- und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln und einen neuen Krankenhausplan aufzustellen.

Dafür hatte der Gesundheitsminister ein Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Die Gutachter sollten insbesondere die aktuelle Versorgungssituation sowie zukünftige Bedarfe in der Krankenhauslandschaft untersuchen. Das Ergebnis des 900 Seiten langen Gutachtens hatte der Minister am 12. September 2019 in Düsseldorf im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Das zentrale Ergebnis der Studie zeigt, dass es in Nordrhein-Westfalen – mit einigen Ausnahmen – eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten gäbe. Diese würde sich aber zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität orientieren. Die Gutachter stellten zudem tendenziell eine Überversorgung in den Ballungsgebieten, insbesondere der Rhein-Ruhr-Schiene, fest. Daneben wurde teilweise eine Unterversorgung in ländlichen Regionen belegt.

Das Gutachten spricht daher eine Empfehlung zur grundlegenden Reform der Krankenhausplanung aus und schlägt eine detaillierte Ausweisung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen vor. Die entscheidende Neuerung wird damit sein, dass nicht mehr Bettenzahlen für jedes Versorgungsgebiet geplant werden, sondern Fallzahlen in jedem noch zu definierenden Leistungsbereich der Medizin.

Die Ergebnisse des Gutachtens sollen als Diskussionsgrundlage für die Erstellung eines neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen dienen, der in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Landesausschuss Krankenhausplanung erarbeitet wird.

Im Laufe des kommenden Jahres sollen die neue Krankenhausrahmenplanung für das gesamte Land und die Pläne für die 16 Versorgungsgebiete erstellt werden. 2021 könnte der Gesamtplan dann in Kraft treten und die Krankenhäuser vor Ort sollen aufgefordert werden, die Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte nach dem neuen Krankenhausplan des Landes aufzunehmen.

Mit der Reform möchte der Minister Laumann sicherstellen, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf Dauer genügend medizinische Qualität mit einer ausreichenden personellen Ausstattung bei Ärzten und Pflegekräfte bieten.

Das Gutachten "Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen" können Sie in der Kurzfassung oder Langfassung unten abrufen.

Gutachten "Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen" (Kurzfassung)

Gutachten "Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen" (Langfassung)