Vorstand
19.03.2025

Konsumcannabisgesetz – Konnexität in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung einen adäquaten Ausgleich der Kosten, die den Städten durch die Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes entstehen. Er erwartet unverzüglich die Zusicherung der Landesregierung über eine konkrete Ausgleichsregelung.
     
  2. Die Geschäftsstelle wird gebeten, einen Anwalt damit zu beauftragen, fristwahrend Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn ein akzeptables Angebot des Landes nicht bis zum 28. März 2025 vorliegt.

Mehr zu