Diskussion um differenzierte fiktive Hebesätze bei Finanzkraftberechnung
Im kommunalen Finanzausgleich spielt die Finanzkraft der einzelnen Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle. Durch die Gegenüberstellung von Finanzkraft und Finanzbedarf wird ermittelt, ob und in welcher Höhe die einzelne Kommune Schlüsselzuweisungen erhält.
Die fiktiven Hebesätze garantieren dabei eine faire Behandlung aller Städte und Gemeinden: Während die Kommunen im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie die Höhe der tatsächlichen Hebesätze nach eigenen Maßstäben festlegen können, sorgen die einheitlichen fiktiven Hebesätze dafür, dass sich dieser Gestaltungsspielraum nicht auf die Finanzkraftermittlung im kommunalen Finanzausgleich – und damit auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen – auswirkt.
Immer wieder wird von interessierter Seite gefordert, die bewährte Methodik der einheitlichen Finanzkraftberechnung so umzugestalten, dass für kleinere Gemeinden ein niedrigerer fiktiver Hebesatz angerechnet wird als für größere Städte. Dem ist in aller Deutlichkeit entgegenzutreten.
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen lehnt eine Differenzierung der fiktiven Hebesätze ab. Denn Gemeinden mit mehr Einwohnern besitzen nicht grundsätzlich auch ein höheres Hebesatzpotential. Vielmehr stellt nur die einheitliche Ermittlung der Steuerkraft eine faire Behandlung aller Städte und Gemeinden im Finanzausgleichssystem sicher.
Um den Argumenten der großen und größeren Städte in dieser – von uns nicht angestoßenen – Diskussion Gehör zu verschaffen, wurde ein aktualisiertes Positionspapier an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im Landtag Nordrhein-Westfalen sowie an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt.