"Grundsteuer muss als kommunale Steuerquelle erhalten bleiben"
"Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Die Städte brauchen die Grundsteuer, um Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine zu finanzieren.
Die rund 4 Milliarden Euro aus der Grundsteuer in NRW sind entscheidend, damit das Zusammenleben in unseren Städten funktioniert. Für die Städte muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass ihnen am Ende des Reformprozesses die Grundsteuer als kommunale Steuerquelle erhalten bleibt.
Die Finanzämter und die Städte arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des neuen Grundsteuermodells, damit ab 2025 die neuen Grundsteuerbescheide für alle Grundstücke ausgegeben werden können. Es war klar und zu erwarten, dass das neue Recht beklagt wird. Die Entscheidung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz ist vorläufig, erstinstanzlich und betrifft Einzelfälle. Daher ist es völlig offen, ob daraus Korrekturen bei der Umsetzung notwendig werden könnten.
Für die Städte in NRW ist es aktuell viel bedeutsamer, dass vermieden wird, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommt und Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke.
Das zeigen bereits vorliegende Grundstückbewertungen in einigen Städten. Das Land hat das Instrument in der Hand, dies zu verhindern. Mit eigenen Landesmesszahlen kann und sollte das Land hier schnell tätig werden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anhebt und so diese systematischen Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer verhindert."