Vorstand
26.09.2023

Haushaltsrechtliche Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Haushalte

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Haushaltsrechtliche Erleichterungen bei der Aufstellung von Haushaltsplänen, die die Grundsätze einer generationengerechten und nachhaltigen Haushaltsführung aufweichen, sind grundsätzlich nicht die richtigen Instrumente, um der kommunalen Finanznot zu begegnen. Es wäre vielmehr notwendig, dass Land und Bund die Kommunen mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten. Die Finanzierung des Ganztags in der Grundschule, die steigenden Ausgaben zur Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge oder die ungeklärte Zukunft der Finanzierung des Deutschlandtickets sind nur einige Beispiele, bei denen Land und Bund in der Pflicht sind, den Kommunen die finanziellen Mittel zu Verfügung zu stellen.
     
  2. Das Land hat den Kommunen mit dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) in der Corona-Krise und ab Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine eingeräumt, die finanziellen Schäden im Haushalt isoliert darzustellen und gesondert zu verbuchen. Der Vorstand erkennt an, dass das NKF-CIG dazu beigetragen hat, die kommunalen Haushalte handlungsfähig zu halten. Dennoch wird die Abschreibung der bilanziellen Sonderposten die Städte und Gemeinden langfristig belasten und kommunale Handlungsspielräume dauerhaft einschränken.
     
  3. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, Perspektiven für die kommunalen Haushalte ab 2024 aufzuzeigen. Angedachte haushaltsrechtliche Maßnahmen können dabei ausnahmsweise ein geeignetes Mittel sein, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen in krisenbelasteten Zeiten zu erhalten. Eine echte Verbesserung der kommunalen Finanzmittelausstattung durch das Land ist darüber hinaus dringend notwendig, um die Städte auf Dauer handlungsfähig zu halten und Lasten nicht den nachfolgenden Generationen aufzuerlegen.