Gute Bildung für gute Startchancen
Das Kinderbildungsgesetz muss dringend überarbeitet werden. Notwendig ist eine dauerhafte Refinanzierung von Verwaltungs- und Betreuungshelferinnen und -helfern. Die pädagogischen Fachkräfte müssen entlastet werden, um sich vorrangig pädagogischen Aufgaben der frühkindlichen Bildung widmen zu können. Die Trägeranteile gehören abgeschafft, die meisten Kindergartenträger können diese nicht mehr stemmen. Das Land muss die ausfallenden Finanzierungsanteile vollständig kompensieren und damit die Kommunen aus der Pflicht nehmen. Auch die Elternbeiträge sollten durch das Land übernommen werden.
Ganztägige Bildung von Grundschulkindern ist sowohl bildungs- und entwicklungsbezogen für die Kinder als auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein gesellschaftspolitisch sinnvolles Ziel. Das Land ist aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW zu konkretisieren und zeitnah eine Ausbildungsoffensive zu starten. Der Rechtsanspruch muss landesrechtlich per Gesetz umgesetzt, die Finanzierung vollumfänglich und dauerhaft durch das Land sichergestellt werden.
Angesichts der veränderten Anforderungen an die Schulen erweist sich das bestehende Schulfinanzierungssystem bereits seit langem als nicht mehr tragfähig. Ziel muss es daher sein, in der kommenden Legislaturperiode zwischen Land und Kommunen einen ganzheitlichen Ansatz für eine Schulfinanzierung zu erarbeiten, die den Anforderungen an die Schulen insbesondere in den zentralen Bereichen Ganztag und Digitalisierung Rechnung trägt und die Kosten hierfür dauerhaft gerecht verteilt.