Rettungsdienstbedarfsplanung in Kreisen und kreisfreien Städten
Der Entwicklungsprozess mit den Verbänden der Krankenkassen in NRW fand unter Mitwirkung der Bezirksregierungen und unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW statt.
Ziel der Handreichung ist es, Empfehlungen und Verfahrenshinweise zur Ermittlung des Bedarfs zur Sicherstellung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienstes zu geben. Dazu werden Verfahren dargestellt und Einflussgrößen benannt, die für die Bedarfsermittlung herangezogen werden können.
Mit der Handreichung wird auch das Ziel verfolgt, landesweit eine stärkere Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz in den jeweiligen Bedarfsplanungsverfahren herzustellen. Damit wird dem berechtigten Wunsch der Krankenkassen nach einem einheitlichen Rahmen Rechnung getragen.
Die Handreichung entbindet nicht von der individuellen Planung vor Ort und der Beachtung der entsprechenden gesetzlich festgelegten Verfahren nach § 12 Rettungsdienstgesetz NRW. Notwendige Abstimmungen vor Ort sollen jedoch auf diesem Weg deutlich vereinfacht und schneller vorgenommen werden können.