Handbuch
10.08.2017

"Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW"

Leitfaden gibt Kommunen Hilfe bei der Erstellung von Stellplatzsatzungen.

Stellplatzregelungen können in Zukunft den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden

Bislang galten in Nordrhein-Westfalen bei Stellplatzsatzungen landesweit einheitliche Regelungen. Im vergangenen Dezember hat die Landesregierung jedoch beschlossen, dass den Städten und Gemeinden zukünftig ermöglicht wird, individuell festzulegen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Parkraum und Stellplätze für Autos und Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden.

Dadurch können die Kommunen Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, die städtebauliche und die verkehrliche Entwicklung nehmen. Die Stellplatzsatzung kann daher als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.

Diese Novelle der Landesbauordnung haben das Zukunftsnetz Mobilität NRW, dessen Geschäftsstelle beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angesiedelt ist, sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) zum Anlass genommen, ein neues Handbuch herauszubringen. Zusammen mit einer Reihe von kommunalen Fachexperten wurde eine Musterstellplatzsatzung für NRW erarbeitet.