Grundsteuerreform
02.06.2023

"Lastenverschiebung muss vermieden werden"

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber dem Bonner Generalanzeiger

Einige Grundstücksbesitzer haben im Rahmen der bundesweiten Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 aufgrund der Reform bereits Grundsteuermessbescheide erhalten. Viele machen sich Sorgen, um die neue Höhe der Steuern, obwohl die Bescheide noch keine Steuerbescheide sind. Zu diesem Thema sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber dem Bonner Generalanzeiger:

"Wie genau sich die Reform der Grundsteuer auswirken wird, lässt sich erst einschätzen, wenn bereits die Mehrzahl der Grundstücke im Land neu bewertet worden ist. Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse sind noch nicht statistisch valide."

"Für die Städte ist klar: Es muss vermieden werden, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommt und womöglich Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie so frühzeitig wie möglich dazu Prognosen vorlegt."

Dedy weiter: "Bis Ende 2023 muss deshalb evaluiert sein, ob es erforderlich ist, die Grundsteuermesszahlen noch anzupassen, um dieser Lastenverschiebung entgegenzuwirken."

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