Zeitnahe Rechtsverordnung zu BAG-JH
08.10.2024

Landesregierung sichert Ausgleichszahlungen zu / Offene Fragen werden voraussichtlich auf dem Rechtsweg geklärt

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesregierung NRW und der kommunalen Spitzenverbände NRW zum Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH)

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe (BAG-JH) hat sowohl die nordrhein-westfälische Landesregierung als auch die kommunalen Spitzenverbände des Landes vor große Herausforderungen gestellt und einen langwierigen und anspruchsvollen Prozess erfordert.

Die Landesregierung wird nun zeitnah eine Rechtsverordnung erlassen, die den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ausgleichszahlungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro zusichert. Diese Mittel ergänzen die bereits geleisteten beziehungsweise eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026. Die rückwirkenden Ausgleichszahlungen für vorangegangene Jahre sollen noch im Jahr 2024 erfolgen. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten.

Obwohl in einigen Punkten weiterhin unterschiedliche Positionen bestehen, haben sich beide Seiten darauf verständigt, die Gespräche zur Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe für den Zeitraum 2021 bis 2026 mit der Rechtsverordnung abzuschließen. Damit wird eine rechtliche Grundlage für die vorgesehenen Auszahlungen geschaffen.

Trotz intensiver und vertrauensvoller Gespräche in den vergangenen Jahren konnte bislang keine abschließende Einigung über alle Details des Überprüfungsverfahrens erzielt werden. Die kommunalen Spitzenverbände gehen bei der U3-Kindertagesbetreuung von deutlich größeren Kosten aus als die Landesregierung. Außerdem müsste aus Sicht der Kommunen der höhere Belastungsausgleich deutlich früher rückwirkend gelten, als es die Landesregierung plant. Diese Fragen, für die in den gemeinsamen Gesprächen keine Lösung gefunden werden konnte, müssen nun voraussichtlich auf dem Rechtsweg geklärt werden, so der Standpunkt der kommunalen Spitzenverbände.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände bleiben jedoch in einem konstruktiven Dialog und arbeiten weiterhin eng zusammen. Für den nächsten Anpassungszeitraum 2026 bis 2031 wird sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen, um die Überprüfung so rechtzeitig abzuschließen, dass diese vor dem Start der nächsten Auszahlungsperiode ab dem 1. August 2026 berücksichtigt werden kann.

Hintergrund

Das Land Nordrhein-Westfalen ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die notwendigen Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten. Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Landesjugendbehörde alle fünf Jahre den sogenannten Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) zu überprüfen und anzupassen.