Ganztag an Grundschulen
08.01.2024

Möglichkeit zu gebundenem Ganztag im Schulgesetz verankern

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Rheinischen Post

Der Städtetag NRW fordert eine Änderung des Schulgesetzes, damit Schulträger das Recht erhalten, an Grundschulen den gebundenen Ganztag einzuführen. Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy sagte gegenüber der Rheinischen Post (RP):

"Die Landesregierung muss die Möglichkeit, den gebundenen Ganztag in Grundschulen einzurichten, im Schulgesetz verankern. Schulträger müssen das Recht bekommen, den gebundenen Ganztag an Grundschulen einzuführen."

Dedy sagte weiter:

"Bislang ist die Möglichkeit in einem Erlass geregelt, die Städte sind auf Einzelfall-Entscheidungen des Landes angewiesen. In der Praxis wird das nur selten genehmigt. Die Städte müssen dieses Recht aber auch einfordern können. Natürlich müssen Ganztagsgrundschulen personell und finanziell gut ausgestattet sein und über ein gutes Ganztageskonzept verfügen.

In vielen Städten stehen die Schulen in einigen Stadtvierteln vor besonders großen Herausforderungen. Gerade in diesen Bereichen ist es sinnvoll, verbindlich gebundene Ganztagsgrundschulen zu haben, um Kindern mehr Zeit und intensivere Betreuung in der Schule zu bieten.

Wir wollen allen Kindern gute Lebenschancen durch gute Bildung ermöglichen, wir wollen den sozialen Ausgleich schaffen und verhindern, dass Stadtviertel abgehängt werden.

Außerdem bekommen wir auch zahlreiche Rückmeldungen von Eltern, die eine Ganztagsschule wollen, weil sie berufstätig und darum auf ein verlässliches und gutes Angebot von Bildung, Betreuung und Erziehung vor Ort angewiesen sind. Viele Familien haben also Interesse an einer verbindlichen, rhythmisierten Ganztagsgrundschule, in denen es einen guten, pädagogisch sinnvollen Wechsel gibt zwischen Lernen und Entspannung."

Zum RP-Artikel mit den Äußerungen von Helmut Dedy