"Die rechtlichen Unsicherheiten wären groß"
Die Regierungsfraktionen wollen einen Gesetzentwurf zur Grundsteuer in den Landtag einbringen: Damit soll keine landesweite Lösung gefunden werden, die verhindern könnte, dass mit der neuen Grundsteuer die Kosten für das Wohnen unverhältnismäßig steigen. Stattdessen sollen dem Vorschlag zufolge die Städte in der Position sein, für Wohngrundstücke und Gewerbeflächen unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Dazu sagte Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Städtetages NRW, gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ):
"Unsere Position ist klar: Wir lehnen den Gesetzentwurf kategorisch ab. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen schlagen damit wirklich alle Warnungen aus den Kommunen in den Wind. Differenzierte Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke sind kein rechtssicheres Instrument, um die Lastenverschiebung hin zu Wohngrundstücken zu verhindern.
Die rechtlichen Unsicherheiten wären groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Das ist bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ein viel zu großes Risiko.
Das Land hätte längst die so genannte Messzahl für Geschäftsgrundstücke anheben und so die systematischen Mehrbelastungen für Wohnimmobilien selbst verhindern können. Sachsen, das Saarland und das Land Berlin haben es so gemacht, wir fordern das seit rund zwei Jahren vom Land." Eiskirch weiter:
"Statt einer landesweiten Lösung, sollen jetzt fast 400 Kommunalparlamente im Hau-Ruck-Verfahren bis Jahresende differenzierte Hebesätze diskutieren und beschließen. Das dürfte schon zeitlich kaum noch möglich sein."
Zum Artikel mit den Aussagen von Thomas Eiskirch auf www.waz.de