Land treibt Städte ins rechtliche Risiko – Zahlen der Finanzverwaltung stimmen nicht
Nach der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags, bei der Grundsteuer differenzierte Hebesätze zu ermöglichen, sagte der Städtetags-Vorsitzende Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister aus Bochum:
"Jetzt kommt genau das, wovor wir immer gewarnt haben. Die Landesregierung trägt den Konflikt um die Grundsteuer in die Städte. Dabei hätte das Land problemlos dafür sorgen können, dass Wohngrundstücke durch die Grundsteuerreform nicht übermäßig belastet werden, indem es schlicht und einfach die Messzahlen anpasst. Sachsen, das Saarland und Berlin haben das so gemacht, das wäre in NRW auch möglich gewesen."
Eiskirch sagte weiter:
"Wir haben immer gesagt: Bei den differenzierten Hebesätzen haben wir große Fragezeichen, ob sie sich wirklich verfassungsfest begründen lassen. Genau das wird nämlich jede einzelne Stadt und Gemeinde nun tun müssen. Die Landesregierung treibt die Städte damit bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ins rechtliche Risiko. Die Städte brauchen die Grundsteuer, um etwa Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur und Sportangebote zu finanzieren. Wenn hier etwas schiefgeht, weil das Land sich bei den differenzierten Hebesätzen verrannt hat, muss das Land auch für das finanzielle Risiko der Kommunen geradestehen.
Statt einer landesweiten Lösung muss jetzt jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW einzeln darüber entscheiden, ob und wenn ja welche differenzierten Hebesätze sie anwendet. Das werden schwierige politische Debatten vor Ort.
Und zu diesen ohnehin schwierigen Debatten kommt erschwerend hinzu, dass das Land irreführende Daten zur Verfügung stellt. Die Finanzverwaltung NRW zeigt auf ihrer Webseite, mit welchen Hebesätzen eine Stadt auch nach der Grundsteuerreform aufkommensneutral bleibt. Diese Zahlen stimmen aber nicht. Sie beruhen auf vorläufigen Daten, die jetzt schon überholt sind. Damit weckt das Land bei den Bürgerinnen und Bürgern völlig falsche Erwartungen."