Wärmeplanungsgesetz
04.10.2023

Landesrecht muss zeitgleich in Kraft treten

Thomas Kufen, Vorsitzender des Städtetages NRW, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur

Die Städte in NRW wollen mit Vollkraft die Wärmewende angehen und erwarten vom Land die zügige gesetzliche Umsetzung der Wärmeplanung in Landesrecht zum Januar 2024 sowie den finanziellen Ausgleich für diese kommunale Verpflichtung. Dazu sagte der Vorsitzende des Städtetages NRW, der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen:

"Die Städte wollen bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Die Wärmewende ist ein entscheidender Hebel, um diese Klimaziele zu erreichen und aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen. Ein strategisches Vorgehen mit der kommunalen Wärmeplanung ist dafür der einzig richtige Weg.

Deshalb ist es gut, dass das Land das Wärmeplanungsgesetz des Bundes im Klimaschutzgesetz NRW verankern will. Und das muss ganz schnell passieren. Wir erwarten, dass das Landesrecht möglichst zeitgleich zum Bundesgesetz zum Januar 2024 in Kraft tritt.

Die Städte stellen sich dieser komplexen Aufgabe. Dafür müssen Daten von Gebäuden und Netzen analysiert und Szenarien kalkuliert werden. Für uns ist klar: die Menschen müssen wissen, welche Optionen sie künftig bei der Wärmeversorgung haben. Gleichzeitig müssen die Städte sorgfältig arbeiten, Schnellschüsse helfen nicht.

Die vom Bund vorgesehenen verkürzten Fristen für die kommunale Wärmeplanung schließen jeden zeitlichen Puffer aus und sollten vom Bund bis Ende 2026 für große und Ende 2028 für kleinere Städte verlängert werden.

Wir wollen mit unseren Stadtwerken die Wärmenetze im großen Stil ausbauen. In der Abwärme aus Gewerbe und Industrie, aus Abwasser oder Müllverbrennung steckt enorm viel Potenzial. Unser Ziel sind Fern- und Nahwärmenetze, die klimaneutral, sicher und kostengünstig sind. Das Ziel, 100.000 Gebäude pro Jahr bundesweit an die Fernwärme anzuschließen, halten wir für möglich und richtig. Die Herausforderungen liegen zugleich auf der Hand. Bestehende Wärmenetze müssen klimaneutral gemacht und gleichzeitig neue Wärmenetze ausgebaut werden. Die zeitlichen Vorgaben dürfen nicht zu starr sein. Andernfalls wird der Ausbau ausgebremst, wenn Vorgaben unerfüllbar sind oder gar Schadensersatzpflichten für die Versorger entstehen.

Ohne die Städte und ihre Stadtwerke wird die Wärmewende nicht gelingen. Wir müssen hier auch über Geld sprechen.

Die Bundesmittel von 500 Millionen Euro für das Aufstellen der kommunale Wärmeplanung und die 800 Millionen Euro für den Ausbau der Wärmenetze bundesweit, reichen bei weitem nicht aus. Die kommunale Wärmeplanung als neue Pflichtaufgabe muss von Bund und Land vollständig ausgeglichen werden.

Und der Bund sollte auch den Ausbau der Wärmenetze in den kommenden Jahren mit ausreichenden Mitteln fördern sowie Investitionen der Stadtwerke durch Kredite und Bürgschaften absichern. Auch das Land ist hier gefordert, Fördermittel für die Umsetzung der Wärmeplanung bereitzustellen, denn Klimaschutz ist unser aller Verantwortung."

Zum Artikel mit den Aussagen von Thomas Kufen auf www.sueddeutsche.de