Ladenöffnungsgesetz NRW
22.12.2023

"Nach wie vor keine Rechtssicherheit für Sonntagsöffnungen"

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Rheinischen Post

"Die Städte in NRW haben seit fünf Jahren einige Erfahrung sammeln können mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz NRW und der Sonntagsöffnung von Geschäften.

In der Praxis wird es nur sehr selten angewandt, da es nach wie vor keine Rechtsicherheit gibt. Es kommt regelmäßig zu Klagen, wenn Kommunen die Sonntagsöffnung genehmigen. Viele Städte halten sich deshalb an die strengen Vorgaben: Es braucht einen besonderen Anlass, etwa ein Stadtfest oder eine große Veranstaltung mit Bezug zur Innenstadt, damit sie die Geschäftsöffnung am Sonntag erlauben.

Sonntagsöffnungen von Geschäften sind umstritten: Der Handel möchte gerne häufiger öffnen, die Gewerkschaft ist dagegen. Sonn- und Feiertage sind Ruhetage, die besonders gesetzlich geschützt sind. Daran lässt die geltende strenge Rechtsprechung der Gerichte keinen Zweifel. Entsprechend hoch sind die Hürden für verkaufsoffene Sonntage. Daran halten sich die Städte."

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