"Können nicht ins Blaue hinein investieren"
"Beim Rechtsanspruch auf den offenen Ganztag zum Schuljahr 2026/2027 wird es immer unwahrscheinlicher, dass wir halten können, was andere versprochen haben. Denn Bund und Land haben uns zu lange hingehalten. Und das Land hat bis heute nicht die konkreten Rahmenbedingungen des offenen Ganztages festgelegt, sowohl inhaltlich wie finanziell."
Der stellvertretende Vorsitzende, der auch Oberbürgermeister der Stadt Bochum ist, sagte weiter: "Das ist aber dringend notwendig, denn jeder Ganztagsplatz, den wir in den kommenden Jahren in NRW schaffen, sorgt für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen schnell weiter Schulen ausbauen, sanieren und für den Ganztag ausstatten, um mehr Plätze zu schaffen. Aber je länger wir auf klare Entscheidungen des Landes zu den Rahmenbedingungen warten müssen, desto schwieriger wird es, den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Stand jetzt ist aber weder ein Entwurf des Landesausführungsgesetzes zum Ganztagsausbau noch eine Verankerung im Schulgesetz in Sicht. Ohne die entsprechenden Landesgesetze bleibt für uns weiter unklar, welche Vorstellung das Land von einer Ganztagsförderung hat. Welche Anforderungen werden an die Schulräume gestellt? Welche an das künftige Personal? Wie greifen Unterricht und Ganztagsförderung ineinander? Wie werden Sportvereine, Musikschulen und andere außerschulische Lernorte in ein Ganztagsangebot integriert?
All diese Fragen sind offen – und wenn sie weiter offen bleiben, behindert das den Ausbau. Wir können ja nicht ins Blaue hinein investieren.
Die Förderrichtlinie des Landes liegt leider erst seit Kurzem und auch nur als Entwurf vor. Sie muss jetzt schnell beschlossen werden. Nur dann wissen die Städte, wann sie mit welchem Geld aus den Fördermitteln des Bundes rechnen können. 70 Prozent der Mittel zum Ausbau der Infrastruktur im Ganztag stellt der Bund. Für die jetzt anstehende Förderung sind das in NRW 624 Millionen Euro. Dieses Geld brauchen wir möglichst schnell – dafür muss das Land jetzt die Förderrichtlinie auch endlich beschließen. Und es muss die übrigen 30 Prozent komplett finanzieren, das sind zusätzliche 266 Millionen Euro." Eiskirch weiter:
"Bisher sieht der Entwurf der Förderrichtlinie aber vor, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 15 Prozent übernehmen sollen. Das bedeutet je nach Haushaltssituation vor Ort einen Ganztag nach Kassenlage. Das lehnen wir ab. Das Land muss da nochmal nachsteuern und die restlichen 30 Prozent komplett übernehmen."
Zum Beitrag mit den Aussagen von Thomas Eiskirch auf www.rp-online.de