Hartz IV-Leistungen für Ukrainer
25.05.2022

"Große bürokratische Hürde beseitigt"

Helmut Dedy, Geschäftsführer Städtetag NRW, gegenüber der Rheinischen Post
  • Porträtbild von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW

Bund und Länder haben sich jetzt darauf verständigt, dass die bereits von den kommunalen Ausländerbehörden erstellten Dokumente für ukrainische Geflüchtete anerkannt werden.

"Wir sind erleichtert, dass eine große bürokratischen Hürde beseitigt wurde. Bei den zuständigen Bundesministerien, dem Land und der Bundesagentur für Arbeit haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt."

Ohne diese Entscheidung wären tausende Geflüchtete aus der Ukraine über Monate von den Leistungen ausgeschlossen gewesen, sagt Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW.

Lesen Sie hier den Artikel der Rheinischen Post (24.05.2022) mit den Äußerungen von Helmut Dedy.

Die Aussagen von Helmut Dedy im Wortlaut

"Wir sind erleichtert, dass eine große bürokratische Hürde beseitigt wurde. Bund und Länder haben sich jetzt darauf verständigt, dass die bereits von den kommunalen Ausländerbehörden erstellten Dokumente für ukrainische Geflüchtete anerkannt werden. Bei den zuständigen Bundesministerien, dem Land und der Bundesagentur für Arbeit haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt.

Jetzt können viele tausende Ukrainer wie geplant ab 1. Juni Leistungen nach Sozialgesetzbuch II erhalten und von den Jobcentern betreut werden. Ohne diese Entscheidung wären tausende Geflüchtete aus der Ukraine von diesen Leistungen über Monate ausgeschlossen. Es ist auch gelungen, den Betroffenen den doppelten Gang zur Ausländerbehörde zu ersparen, um neue Dokumente ausfüllen zu müssen.

Die SGB II-Anträge können die Geflüchteten ab sofort stellen. Sie werden durch das Jobcenter bearbeitet und gelten ab Juni. Danach läuft zwischen den Betroffenen und den Jobcentern ein regelmäßiger Austausch: sie werden beraten, zu Bewerbungen vermittelt, die Anerkennung von Ausbildungen läuft in enger Kooperation mit den Geflüchteten. Die Leistungen werden außerdem befristet bewilligt, wie bei allen anderen Leistungsberechtigten."