Grundsteuerreform
20.12.2022

"Lastenverschiebung hin zu Wohngrundstücken vermeiden"

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber dem Westfalen-Blatt

"Wir teilen die Sorge, dass im Zuge der Reform Wohngrundstücke stärker belastet werden könnten als Geschäftsgrundstücke. Wie genau sich die Reform der Grundsteuer auswirken wird, lässt sich aber erst einschätzen, wenn bereits die Mehrzahl der Grundstücke im Land neu bewertet worden ist. Erst dann sind verlässliche Hochrechnungen möglich. Das wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 der Fall sein.

Der Städtetag NRW hat die Landesregierung bereits aufgefordert, im Laufe des Jahres 2023 zu überprüfen, ob die Lastenverteilung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken korrigiert werden muss.

Eine Lastenverschiebung von den Geschäftsgrundstücken hin zu den Wohngrundstücken muss vermieden werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Bewertung der Grundstücke jetzt schnell vorankommt. Nur dann bleibt auch genügend Zeit für gesetzgeberischen Korrekturen."

Zum Artikel im Westfalen-Blatt mit den Äußerungen von Helmut Dedy