Städtetag NRW weist Kritik des Steuerzahlerbundes NRW zurück
Zur Kritik des Steuerzahlerbundes NRW an Höhe der Müll- und Abfallgebühren der Kommunen sagte Verena Göppert:
"Die Kommunen haben ihre Abwasser- und Müllgebühren sorgfältig kalkuliert, und zwar nach den gesetzlichen Vorgaben und den Leitlinien der gültigen Rechtsprechung. An diese Vorgaben haben sich die Kommunen gehalten und werden das auch zukünftig tun.
Bei der Berechnung der Entsorgungsgebühren geht es um kostendeckende Dienstleistungen. Aber es geht auch darum, die Infrastruktur für die Zukunft fit zu machen. Damit die Städte Entsorgungsleitungen, Entsorgungsbetriebe, Fahrzeuge umweltfreundlich und klimaresilient aufstellen können, sind langfristige Investitionen nötig.
Neu ist: Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Musterverfahren zur Abwassergebührenkalkulation neue Kriterien festgesetzt. Mit dem Urteil hat das OVG seine eigene, langjährige Rechtsprechung geändert. Das Verfahren ist rechtlich noch nicht abgeschlossen."
Lesen Sie hier den Artikel der Rheinischen Post mit den Äußerungen von Verena Göppert.