Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz
10.11.2021

"Das Land verletzt Rechte der Städte"

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa)

"Das Land verletzt die Rechte der Städte. Im Prostituiertenschutzgesetz hat das Land neue Aufgaben auf sie übertragen, ohne für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Dabei handelt es sich vor allem um Aufgaben der Gesundheitsämter bei der Beratung von Prostituierten und zusätzliche ordnungsrechtliche Aufgaben.

Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit dem Jahr 2017 in Kraft. Nur für das erste Jahr hat das Land einmalig 6,4 Millionen Euro als Ausgleich gezahlt. Für die Folgejahre konnte keine Verständigung zwischen Kommunen und Land erzielt werden.

Die Städte sehen darin eine Verletzung des Konnexitätsprinzips "Wer bestellt, bezahlt". Dieser Verfassungsgrundsatz soll sicherstellen, dass die Kommunen vor Aufgabenübertragungen oder -veränderungen ohne konkreten finanziellen Ausgleich geschützt werden.

Die Städte sind einmal mehr gezwungen, ihre Rechte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Den Städten immer neue Aufgaben zu übertragen, ohne für den nötigen finanziellen Ausgleich zu sorgen – das muss endlich ein Ende haben."