Einführung 2G-Regel im Freizeitbereich
18.11.2021

Land greift wichtige Forderung des Städtetages NRW auf

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)

"Die Städte unterstützen ausdrücklich, dass die 2G-Regel flächendeckend im Freizeitbereich gelten soll. Damit greift das Land eine wichtige Forderung des Städtetages NRW auf.

Genauso richtig ist es, für Karnevalssitzungen und Diskotheken 2G-Plus einzuführen, also nur Zugang für Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen negativen Test. Die Infektionszahlen steigen rasant. Schnelles Handeln tut Not.

Durch diese 2G-Regeln lassen sich Infektionszahlen allerdings nur spürbar reduzieren, wenn sich alle daran halten. Hier setzen wir vor allem auf die Einsicht der Menschen. Denn diese Regeln helfen, Ansteckungen zu vermeiden. Natürlich muss das auch kontrolliert werden. Für Restaurants, Club oder Konzerte sind die Veranstalter in der Verantwortung das zu kontrollieren. Wer rein will, muss geimpft oder genesen sein.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Ordnungsämter sind in den Städten unterwegs und kontrollieren stichprobenartig. Sie geben Hinweise, ermahnen und verhängen auch Bußgelder. Und die Betriebe im Freizeitbereich müssen damit rechnen, kontrolliert zu werden."