Ein zentrales Portal für digitale Dienste: Kommunale Spitzenverbände legen Eckpunkte vor
"Es geht uns darum, für Bürger und Wirtschaft einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu entwickeln", machte der Vorsitzende des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses der kommunalen Spitzenverbände, Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld, deutlich, nachdem das Gremium am Dienstag die Eckpunkte verabschiedet hatte.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 legt fest, dass die öffentliche Verwaltung ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über ihre Verwaltungsportale zur Verfügung stellen und diese zu einem Portalverbund verknüpfen muss.
Rund 575 Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen sollen darin digital angeboten werden. Der größte Anteil entfällt auf Städte, Kreise und Gemeinden, die schon heute zahlreiche Dienste auf digitalem Weg zur Verfügung stellen.
"Es macht keinen Sinn, wenn jede Kommune ein eigenes Verwaltungsportal erstellt. Darum arbeiten wir an einem zentralen Portalangebot, das nicht nur den Datenschutz gewährleistet, sondern auch anspruchsvolle Funktionen bereitstellt, zum Beispiel Authentifizierungsverfahren, sichere Bezahldienste, einen Dokumentensafe oder ein Formularmanagement", erläuterte Lierenfeld. "Dass das Land für Entwicklung und Einführung dieses Portalangebots finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt hat, begrüßen wir ausdrücklich."
Das Eckpunktepapier hält fest, dass das landesweite Portalangebot allen Städten, Kreisen und Gemeinden zur Verfügung stehen soll. Sämtliche Dienste aus kommunalen, Landes- und Bundesportalen sollen in den Portalverbund.NRW integriert werden und über gängige Suchmaschinen auffindbar sein. Eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Angebote spielen die Anbindung an bereits bestehende Portale der Kommunen und die nutzerfreundliche Gestaltung. Die für das jeweilige Anliegen zuständigen Dienste der Verwaltung sollen über eine Suchmaske mit nur wenigen Klicks zu finden sein. Zudem ist vorgesehen, dass Nutzer sich nur einmal für ein personalisiertes Nutzerkonto registrieren müssen, über das sie fortan alle Verwaltungsleistungen abrufen können.
Entwickelt wurden die im Eckpunktepapier formulierten Anforderungen an das zentrale Portal, die Basisdienste und die Entwicklungsumgebung in einem Workshop mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Dachverbandes der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) im November 2019. Weitere Konkretisierungen z.B. zu Fragen der Nachnutzung bereits entwickelter Dienste für alle Kommunen mit Blick auf Lizenzen finden unter Einbindung interessierter Kommunen und des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses statt.
"Durch die im Eckpunktepapier formulierten Anforderungen aus Sicht von Nutzern und Kommunen haben wir den Weg definiert. In den kommenden Monaten wird es nun darum gehen, mit Hilfe der kommunalen IT-Dienstleister konkrete Lösungen zu entwickeln", sagte Lierenfeld. "Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Digitalisierung der Verwaltung für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt, die wir gemeinsam bewältigen werden."
Zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen bieten schon heute digitale Verwaltungsleistungen an. Bürger können bequem über das Smartphone die Hundeplakette beantragen, Tickets für Kulturveranstaltungen bestellen oder von zu Hause aus Urkunden oder den Auszug aus dem Grundbuch beantragen. Kraftfahrzeugkennzeichen können so wie die PKW-Zulassungsbescheinigung ebenfalls online beantragt werden. Die Digitalisierung erleichtert den Behördengang nicht nur für Privatpersonen. Auch Unternehmen profitieren, etwa durch das digitale Gewerbeserviceportal.
Der Gemeinsame IT-Lenkungsausschuss der kommunalen Spitzenverbände ist ein gemeinsamer Fachausschuss von Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW. Zu seinen Aufgaben zählen die Vorbereitung und Vorklärung kommunaler IT-Initiativen wie auch der enge Austausch mit Land und kommunalen IT-Dienstleistern zu Fragen der Digitalisierung. Mit dem Gremium sollen kommunale Kräfte gebündelt und die Kooperation in kommunenübergreifenden Fragestellungen vorangebracht werden. Derzeit liegt die Geschäftsführung beim Städte- und Gemeindebund NRW.