Land muss Finanzierung der Flüchtlingskosten neu regeln und Geduldete einbeziehen
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert das Land eindringlich auf, endlich die Flüchtlingskostenerstattung an die Kommunen neu zu regeln und auch die Kosten für geduldete Flüchtlinge zu übernehmen. "Ungeduld und Unmut in den Städten wachsen. Denn Korrekturen sind hier überfällig", sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Das Land müsse unverzüglich Gespräche mit den Kommunen aufnehmen, damit das seit einem Dreivierteljahr vorliegende Gutachten zur Flüchtlingspauschale rasch umgesetzt werden kann.
Im Einzelnen erklärte Dedy:
"Die Städte in NRW wollen die Flüchtlinge angemessen unterbringen und versorgen. Dafür brauchen sie eine deutlich verbesserte Finanzierung durch das Land. Und sie müssen wissen, wie die Zuweisungen der Geflüchteten an die Städte erfolgen – das jetzige Verfahren ist intransparent.
Das Land muss die Flüchtlingsfinanzierung dringend neu regeln und die Kostenerstattung an die Höhe der Aufwendungen in den Städten anpassen. Die von Land und Kommunen gemeinsam betriebene Erhebung der Ist-Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bestätigt eindeutig, dass die derzeitige Kostenerstattung des Landes von 10.400 Euro pauschal je Flüchtling und Jahr zu niedrig ist. Das Gutachten dazu liegt seit einem Dreivierteljahr vor. Aber wir sind noch keinen Schritt weiter. Eine Korrektur der Flüchtlingsfinanzierung ist überfällig und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Das Land muss jetzt handeln und die Pauschalen für die Kommunen anheben.
Wir erwarten kurzfristig Gespräche zum Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Im Dezember 2015 haben Land und Kommunen miteinander vereinbart, dass die damals vom Land festgelegte Höhe der Pauschale durch ein Gutachten überprüft und entsprechend angepasst wird. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als diese Verabredung jetzt endlich in die Tat umzusetzen. Die Ausgaben liegen nach dem Gutachten in kreisfreien Städten bei bis zu 16.000 Euro, beispielsweise weil die Wohnungsmieten dort höher sind. Pauschalen von 10.500 Euro für kreisangehörige Städte und 13.500 Euro für kreisfreie Städte, wie sie im Gutachten auf der niedrigsten Stufe skizziert werden, sind unzureichend. Wir erwarten vom Land, dass es über diese Beträge hinausgeht. Die Städte brauchen eine Flüchtlingskostenpauschale, die sich möglichst konkret an den tatsächlichen Kosten orientiert und rückwirkend zum 1. Januar 2018 (!) gilt.
Kosten für geduldete Flüchtlinge steigen immer weiter
Ungeduld und Unmut in den Städten wachsen auch deshalb, weil in vielen Städten die Haushaltsberatungen für 2020 laufen und die nicht vom Land finanzierten Kosten für geduldete Flüchtlinge immer weiter steigen. Bereits seit langem fordern die Kommunen vom Land NRW, die Kosten für geduldete Flüchtlinge in den Kommunen für den gesamten Zeitraum zu übernehmen, in dem diese Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Anfang 2019 lebten in NRW fast 56.000 Geduldete. Die Zahl der neu ankommenden Asylbewerber ist zwar gegenüber den Jahren 2015 und 2016 gesunken, allerdings wächst die Zahl der Geduldeten, für die die Kommunen keine Kosten erstattet bekommen. Eine Duldung wird unter anderem erteilt, wenn humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die gegen eine Ausreise sprechen oder diese unmöglich machen. Das Land NRW übernimmt bisher die Kosten für diese Menschen nur drei Monate lang nach Abschluss des Verfahrens. Eine zeitnahe Rückkehr in die Heimatländer ist aber in vielen Fällen nicht zu erwarten.
Nach Ablauf von drei Monaten müssen die Kommunen derzeit einspringen und aus eigener Tasche zahlen. Das muss sich ändern. Das gilt erst recht, seitdem Bund und Länder vor kurzem bei ihren Verabredungen zur Flüchtlingsfinanzierung geduldete Menschen außen vor gelassen haben. Wenn der Bund hier kein Geld gibt und die Länder sich damit einverstanden erklärt haben, sind die Länder nun gegenüber ihren Kommunen klar in der Pflicht.
Transparenz über Zuweisungen an die Städte schaffen
Unabhängig von den finanziellen Fragen ist es bisher für die Städte unkalkulierbar und nicht nachvollziehbar, wann und wie viele Flüchtlinge ihnen vom Land zugewiesen werden. Auf der Grundlage des von der Landesregierung im Frühjahr 2018 verkündeten Stufenplans sollten den Kommunen nur noch Flüchtlinge zugewiesen werden, die eine Bleibeperspektive haben. Aus diesem Grund hatten die Städte begonnen, die Zahl der vorgehaltenen Plätze in Flüchtlingsunterkünften zu reduzieren.
Teilweise erhalten Städte nun sogar wieder vermehrt Zuweisungen von sogenannten Dublin-Flüchtlingen, die nach den Plänen der Landesregierung eigentlich den benachbarten Ankunftsländern überstellt werden müssten und nicht auf die Kommunen verteilt werden sollten. Einige Kommunen müssen nun bereits geschlossene Flüchtlingsunterkünfte wieder reaktivieren.
Die Städte wollen die Flüchtlinge angemessen unterbringen und versorgen und müssen dazu besser wissen, wie die Zuweisungen erfolgen. Das jetzige Verfahren ist intransparent. Die Städte in NRW fordern deshalb das Land zu mehr Informationen und zu mehr Transparenz darüber auf, wann und wie der Stufenplan umgesetzt wird und wie künftig die Verteilung von Flüchtlingen erfolgt. Wir brauchen diese Transparenz, damit die Städte vernünftig planen können."