Vorstand
30.01.2019

Wohnraumförderprogramm NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages NRW begrüßt die Erhöhung des Gesamtvolumens der Wohnraumförderung für die Legislatur und erkennt die Qualität der Wohnraumförderprogramme in NRW an. Gleichwohl weisen die Förderzahlen des Jahres 2017 darauf hin, dass noch größere Anstrengungen von Bund und Land notwendig sind, um das fortgesetzte Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes zu verhindern. Die Städte müssen wieder zu einem positiven Saldo beim Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen kommen.
     
  2. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen erachtet das Vorhaben, die Mindestrentabilität im geförderten Mietwohnungsbau, insbesondere in Märkten mit geringerer Entwicklungsdynamik, zu erhöhen, als Schritt in die richtige Richtung. Andererseits kann die Erhöhung der Bewilligungsmieten zur Folge haben, dass weniger Transferleistungsempfänger eine neu gebaute Sozialwohnung bewohnen können, da die vom Sozialhilfeträger bzw. dem Jobcenter übernommenen Kosten der Unterkunft zum Teil unterhalb der jeweiligen Bewilligungsmiete liegen. Besser wäre es, auch die Darlehensbedingungen, wie Verzinsung und Tilgungsnachlässe, in den unteren Mietenstufen für die Investoren attraktiver zu gestalten.
     
  3. Der Vorstand fordert das Land auf, die aus der Aktualisierung der Gebietskulissen zum Wohnraumförderprogramm erwachsenen förderpolitischen Schieflagen kurzfristig zu beseitigen. Die vorliegende Begründung zur geplanten Beibehaltung der aktuell gültigen Gebietskulissen überzeugt nicht. Eine vollständige, transparente Darstellung der Ermittlung der Gebietskulissen nach außen ist bis heute nicht erfolgt.
     
  4. Der Vorstand sieht ein Erfordernis, mindestens vom aktuellen Niveau der Wohnraumförderung ausgehend eine regelmäßige Dynamisierung vorzusehen, um dem Abschmelzen des geförderten Wohnungsbestands wirksam entgegenzuwirken.