Vorstand
Verkehrswende in NRW - Anforderungen und Finanzierung und Beschleunigung der Transformation
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand stellt fest, dass sich das Engagement des Landes für eine Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen auf das Durchreichen der Bundesmittel für Regionalisierung und Gemeindeverkehrsfinanzierung beschränkt. Er sieht jedoch neben dem Bund auch das Land selbst gefordert. Investitionen in die Verkehrswende müssen räumlich und inhaltlich breit angelegt sein, um flächendeckend für eine nachhaltige Mobilität wirksam zu werden. Die Erkenntnisse aus den "Modellstädten des Bundes" sind daher auf alle Städte zu übertragen. Dazu sind ggf. verfolgte tarifliche Umstellungen des ÖPNV auch durch Fördermittel des Landes abzufedern. Zudem ist das Land gefordert, die Bundes- und Landesförderungen komplementär zueinander zu organisieren. Auch der zusätzliche Personaleinsatz bei den Kommunen muss förderfähig ausgestaltet werden.
- Der Vorstand teilt die Forderung des Deutschen Städtetages gegenüber der Bundesregierung, die Verkehrswende auf kommunaler Ebene mit zusätzlichen Mitteln von 2 Milliarden Euro pro Jahr über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu fördern. Diese Mittel müssen dazu dienen, über die Luftreinhaltung hinaus die Transformation der Verkehrssysteme zur nachhaltigen Mobilität für alle über die bisherigen Anstrengungen der Städte hinaus zu befördern und zu beschleunigen.
- Der Vorstand sieht mit Sorge, dass in den auf Bundesebene eingesetzten Kommissionen "Nationale Plattform Zukunft der Nachhaltigen Mobilität" und "Gleichwertige Lebensverhältnisse" dem städtischen Infrastrukturbedarf nicht genügend Beachtung geschenkt wird. Die Landesregierung ist gefordert, auf Bundesebene aber auch durch maßgebliche eigene Anstrengungen auf eine "Nachhaltige Mobilität für alle" in Städten und Regionen hinzuwirken.