Vorstand
22.05.2019

Umsetzung des Digitalpaktes NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand  begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern über die zur Durchführung des Digitalpaktes notwendigen Grundgesetzänderungen. Dem Bund wird über den Digitalpakt hinaus künftig ermöglicht, die Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur in Ländern und Kommunen finanziell zu unterstützen. Damit wird der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Sinne eines kooperativen Föderalismus entsprochen.
     
  2. Der Vorstand fordert das Land auf, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung des Digitalpaktes gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erarbeiten. Ein solcher "Masterplan" muss insbesondere pädagogische Vorgaben für die Digitalisierung des Lernens in den verschiedenen Schulstufen bzw. Schulformen enthalten sowie eine breitbandige Anbindung aller Schulen vorsehen. Darüber hinaus ist eine nachhaltige Finanzierung der laufenden Kosten der Digitalisierung, insbesondere der Betriebskosten, des technischen Supports sowie der notwendigen Ersatzbeschaffungen, sicherzustellen. Auch der Bund muss sich daran über den Digitalpakt  hinaus weiter beteiligen. Nur so ist eine zeitgemäße technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen sowie digital unterstütztes Lehren und Lernen in den Bildungseinrichtungen auf Dauer zu gewährleisten.