Vorstand
30.01.2019

Reform der Grundsteuer

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betrachtet mit großer Sorge, dass es zwischen Bund und Ländern noch immer keine Verständigung auf ein Reform-Modell für die Grundsteuer gibt.
     
  2. Der Vorstand fordert Bund und Länder auf, sich umgehend auf ein Reform-Modell für die Grundsteuer zu verständigen und alle notwendigen Richtungs-Entscheidungen für die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zu treffen. Für die Städte ist im laufenden Reformprozess zentral, dass Fortbestand und Aufkommen der Grundsteuer dauerhaft gesichert werden. Oberste Priorität hat eine Umsetzung der Reform binnen der Fristensetzungen des Bundesverfassungsgerichts.
     
  3. Das wertabhängige Modell des Bundesfinanzministeriums aus dem Dezember 2018 bietet nach Auffassung des Vorstands eine geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer. Das Modell genügt den Maßgaben der Verfassungsrechtsprechung und kann die vielfältigen Anforderungen der Städte und Gemeinden, der Länder sowie des Bundes angemessen berücksichtigen. Auch eine Tarifoption für unbebaute Grundstücke kann in diesem Modell umgesetzt werden (Grundsteuer C).
     
  4. Die fiskalischen Auswirkungen der Reform werden sich bei den Städten und Gemeinden zeigen. Der Vorstand erwartet daher vom Land regelmäßige Informationen über den Beratungs- und Umsetzungsstand der Reform auf Bundes- und Landesebene. Zudem müssen die betroffenen kommunalen Fachverwaltungen frühzeitig in die Planungen des Landes für neue Verwaltungsverfahren eingebunden werden, da sie weiterhin zentrale Aufgaben bei der Grundsteuer-Administration übernehmen werden.