Vorstand
12.09.2019

Neuregelung der Straßenausbaubeiträge

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Landesregierung das Ausbaubeitragsrecht im Grundsatz beibehalten will. Das Ausbaubeitragsrecht bildet ein anerkanntes und bewährtes System des Ausgleichs von kommunal erbrachten Leistungen und der vom Ausbau begünstigten Anlieger. Bei ersatzlos wegfallenden Anliegerbeiträgen würde die Erneuerung der Straßen stark eingeschränkt. Das hätte auch Auswirkungen auf die Erschließungs- und Aufenthaltsqualität von Straßenräumen und die Grundstückswertentwicklung.
     
  2. Der Vorstand stellt fest, dass die im Novellierungsentwurf zum Kommunalabgabengesetz NRW vorgesehene verpflichtende Erstellung eines Straßen und Wegekonzepts für Ausbaumaßnahmen nicht zu Mehrbelastungen bei den Städten führen darf. Bisherige Konzepte müssen weiter verwendet werden können. Zudem ist es in den Städten bereits jetzt gängige Praxis, zum Um- und Ausbau von Straßen Anliegerversammlungen durchzuführen, so dass die Betroffenen auch bisher frühzeitig über Planungen und Baumaßnahmen informiert wurden.
     
  3. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, dass die mit dem Grundsatzpapier der Koaliti-onsfraktionen vom Juli 2019 in Aussicht gestellten Fördermittel von 65 Millionen Euro jährlich für die zu erwartenden kommunalen Mindereinnahmen keinen statischen Betrag darstellen. Kaum eine Stadt wird nach Inkrafttreten der Neuregelungen noch die Grundstückseigentümer im bisherigen Umfang zu Ausbaubeiträgen heranziehen. Die Mittelbereitstellung zum Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen im Landeshaushalt muss daher regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob damit der zu erwartende Einnahmeausfall vollständig kompensiert werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, sind die Mittel entsprechend aufzustocken.
     
  4. Der Vorstand ersucht die Landesregierung und den Landtag, die gesetzlichen Regelungen zur Gewährung der Fördermittel zeitnah unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu konkretisieren. Im Übrigen bittet der Vorstand die Landesregierung, weitere gesetzliche Anpassungserfordernisse zu prüfen, um den Städten ein rechtssicheres Absenken der Anliegerbeiträge in ihren Beitragssatzungen zu ermöglichen.