Vorstand
12.09.2019

Kostenerstattung nach Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass die Untätigkeit der Landesregierung bei der Kostenerstattung für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen dazu führt, dass aktuell nur noch etwa 30 Prozent der den Kommunen entstehenden Kosten vom Land erstattet werden. Der vom Land beauftragte Gutachter hat bereits vor über einem Jahr festgestellt, dass die Kostenerstattung in Nordrhein-Westfalen unzulänglich ist. Angesichts der Haltung der Landesregierung wachsen der Unmut und die Ungeduld in den Städten weiter. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
     
  2. Daher fordert der Vorstand die Landesregierung erneut auf, die Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Asylverfahren unverzüglich anzupassen. Zudem muss sich das Land ohne zeitliche Beschränkungen maßgeblich an den Kosten für Geduldete beteiligen.
     
  3. Der Vorstand beauftragt die Geschäftsstelle, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ein Modell für eine differenzierte Pauschale zu entwickeln. Diese soll sich zusammensetzen aus:

 

  • einem einheitlichen Grundbetrag,
  • einem an dem jeweiligen Wohnungsmarkt orientierten differenziert ausgestalteten Betrag sowie
  • einem weiteren moderaten Zuschlag, der die typischerweise in verdichteten Räumen zusätzlich entstehenden Aufwendungen berücksichtigt. Hier kann als grob typisierendes Merkmal die Kreisfreiheit/Kreisangehörigkeit angewandt werden, soweit kein genaueres, einfach anzuwendendes Merkmal zur Verfügung steht.