Vorstand
22.05.2019

Entwurf einer neuen Kappungsgrenzenverordnung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung zum 17. Mai 2019 eine Anschlussregelung für die nunmehr bis 30. Juni 2020 geltende Kappungsgrenzenverordnung erlassen hat. In Anbetracht weiter steigender Mieten in vielen Städten NRWs bietet die Kappungsgrenze gerade denjenigen Mietern mehr Schutz vor massiven Mietsteigerungen, die noch in vergleichsweise günstigen Wohnungen deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete wohnen. Die vorgeschlagene Auswahl der Städte, in denen die KappGrenzVO künftig gelten soll, erscheint im Ergebnis deutlich plausibler als in den vergangenen fünf Jahren.
     
  2. Der Städtetag unterstützt auch die Ankündigung des MHKBG, die mietrechtlichen Verordnungen auf Landesebene einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Diese muss innerhalb des kommenden Jahres stattfinden. Dabei sollten nicht nur Möglichkeiten der Harmonisierung der diversen Gebietskulissen der Landesverordnungen – auch zur Mietpreisbremse und zur Wohnraumförderung – geprüft werden, sondern auch ein methodisch deutlich besser fundiertes und transparenteres Verfahren als das bisher gewählte zur Anwendung kommen.
     
  3. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass ab dem 1. Juni 2019 die Städte Bielefeld, Bochum, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Kleve im Rahmen der Gebietskulisse für die öffentliche Wohnraumförderung eine Stufe höhergestuft werden.
     
  4. Der Vorstand stellt fest, dass die Methodik für die Abbildung der Wohnungsmarktzustände in Nordrhein-Westfalen methodisch fragwürdig erscheint und ersucht die Landesregierung, diese im Zusammenwirken mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen und unter Berücksichtigung seiner methodischen Anregungen zu überarbeiten.