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Vorstand
19.03.2025

Sondervermögen Infrastruktur

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Das Sondervermögen des Bundes zur Modernisierung der Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro über 12 Jahre verbessert die Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand und wird zum Gelingen der anstehenden Transformationsprozesse beitragen. Aber Geld allein reicht dazu nicht – dem Infrastrukturpaket muss ein Paket zum Bürokratieabbau und zur Verfahrensbeschleunigung folgen, damit das Geld schnell auf die Straße kommt. Die Städte bieten an, ihr Erfahrungswissen einzubringen.
     
  2. Der Vorstand begrüßt, dass 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen ausdrücklich für die Länder und Kommunen vorgesehen sind. Er erwartet, dass der auf NRW entfallende Betrag ganz überwiegend für kommunale Projekte eingesetzt wird. Bundesweit wird der Investitionsbedarf der Kommunen auf 186 Milliarden Euro geschätzt. Die Mittel müssen daher dort eingesetzt werden.
     
  3. Auch die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds um 100 Milliarden Euro wird begrüßt. Damit können weitere Zukunftsinvestitionen für Energie- und Wärmewende, gerade auch im kommunalen Bereich, auf den Weg gebracht werden.
     
  4. Für die Verteilung der Gelder unter den Ländern wird empfohlen, auf objektive Parameter zurückzugreifen, die den Erneuerungsbedarf vor Ort ausdrücken. Beispielgebend kann das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sein, bei dem neben der Einwohnerzahl auch Strukturkennzahlen berücksichtigt wurden.
     
  5. Der Anteil, den das Land NRW erhält, sollte möglichst pauschal, etwa über kommunale Budgets, an die Städte weitergegeben werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Berichts- und Nachweispflichten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Planungskosten sollten förderfähig sein, damit die Investitionen schnell umgesetzt werden können.
     
  6. Der Vorstand begrüßt zudem die geplanten Änderungen des Grundgesetzes zur Schuldenbremse des Bundes. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage ist es richtig dafür zu sorgen, dass der Bund die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands besser sicherstellen kann.  Zur Verteidigungsfähigkeit im Sinne des Gesetzes gehören explizit auch Zivil- und Bevölkerungsschutz. Der Vorstand erwartet, dass die dafür benötigten Mittel rechtzeitig und verlustfrei in den Städten ankommen.
     
  7. Die Modifizierung der Schuldenbremsen der Länder vergrößert auch für das Land Nordrhein-Westfalen den haushaltspolitischen Spielraum. Die Landesregierung sollte diesen Spielraum für eine Stärkung der kommunalen Finanzausstattung nutzen.