Vorstand
19.03.2025

Kostendebatte im Rettungswesen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstreicht die Bedeutung eines leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Rettungsdienstes in NRW. Die Reform des nordrhein-westfälischen Rettungsgesetzes ist hierfür ein wichtiger Schritt. Der Vorstand bekräftigt seine Forderung, dass die Trägerschaft der kreisangehörigen Städte für die Rettungswachen erhalten bleiben muss. Veränderungen bei der Trägerschaft lehnt der Vorstand ab.
     
  2. Das Land ist aufgefordert, die Reform des Rettungsgesetzes voranzutreiben, unabhängig von einer Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene. Unabdingbar ist, dass die Kostenfragen im Vorfeld geklärt werden. Das Land muss sich dafür einsetzen, dass die Kostenträger die zentralen Leistungsbereiche des bestehenden Rettungsgesetzes sowie neue zukunftsgerichtete Leistungen der geplanten Novelle als abrechnungsfähig anerkennen. Der Vorstand sieht das Land in der Pflicht, die entsprechenden Verhandlungen mit den Kostenträgern zu führen und für die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Leistungsbereiche zu werben. Nur unter dieser Bedingung kann die Reform des Rettungsgesetzes NRW vor der Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene zum Abschluss gebracht werden.