Vorstand
07.03.2024

Schulträgerfinanzierung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass das Vorhaben einer Reform der Schulfinanzierung, wie es auch im Koalitionsvertrag verankert ist, für die Städte von hervorgehobener Bedeutung ist.
     
  2. Der Vorstand bewertet den Zeitplan sowie das von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung beabsichtigte zweistufige Vorgehen, bei dem einem bildungsökonomischen Gutachten zwingend ein juristisches Gutachten vorgeschaltet wird, kritisch. Er sieht die Gefahr, dass das Vorhaben einer Reform der Schulfinanzierung nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode rechtswirksam werden kann.
     
  3. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Beauftragung eines bildungsökonomischen Gutachtens mit der Erstellung des juristischen Gutachtens zeitlich eng zu verzahnen. Das Ziel, beide Gutachten in einem Zeitraum zu erstellen, in dem gesetzgeberisches Handeln in der Legislatur noch möglich ist, darf nicht gefährdet werden.
     
  4. Der Vorstand sieht unmittelbaren und dringenden Handlungsbedarf im Themenfeld der Schuldigitalisierung und des Ganztages. Er bewertet es als richtig, beide Themenkomplexe unabhängig vom Gesamtverfahren unmittelbar mit bildungsökonomischen Teilgutachten zu hinterlegen und in einem vorgezogenen Verfahren zu behandeln.